§ 1 Allgemeines
(1) Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Bestandteil aller Liefer- bzw. Leistungsverträge.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen werden durch die Auftragserteilung anerkannt.
(3) Mündliche Vereinbarungen und Abweichungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.
§ 2 Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise verstehen sich laut Angebot zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Bei Versand werden Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellgebühren gesondert berechnet.
(3) Das Angebot über die durchzuführenden Arbeiten bzw. Leistung erfolgt bei den Folien nach m². Bei Dreiecken, Kreisen o. ä. kommt das äußere, umschriebene Rechteck in Anrechnung. Bei Aufträgen unter 10 m² wird ein Festpreis vereinbart. Alle Angebote sind nur für die aufgeführten Artikel, Mengen, Maße usw. gültig. Bei Abweichungen können die Preise ihre Gültigkeit verlieren.
(4) Die Auftragserteilung wird erst durch unsere schriftliche Bestätigung – in Form einer Auftragsbestätigung oder durch Terminabsprache – bzw. bei reinen Lieferungen mit Auslieferung rechtskräftig. Änderungen und Ergänzungen des Angebotes oder Auftrages durch den Auftraggeber können zu Preisänderungen führen.
Wir sind berechtigt, bei unvorhersehbaren Ereignissen bzw. durch höhere Gewalt, nach Auftragserteilung und vor Montagebeginn, Änderungen am Angebot vorzunehmen. Sollte dies notwendig sein, dann ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht bei Vertragsänderungen die der Auftraggeber zu vertreten hat oder die zu Montagebeginn beim Auftraggeber festgestellt werden (Punkt 5) sowie bei Mengen- und Maßabweichungen.
(5) Nach Auftragserteilung kann der Auftraggeber nur in schriftlicher Form vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück und lehnt die Abnahme der Ware endgültig ab oder wird vor Ort (beim Auftraggeber) festgestellt dass eine Montage nicht möglich ist, dann sind wir berechtigt 10% bis 30% des vereinbarten Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Ein Nachweis des uns entstandenen Schadens bedarf es nicht. Stellen wir nach Vertragsabschluss fest, dass die Durchführung der Arbeiten nicht oder nur extrem erschwert möglich sind, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Kosten für die Auftragsstornierung werden von uns nicht übernommen.
(6) Alle Angaben wie Maße, Preislisten, Abbildungen, Beschreibungen und sonstige Drucksachen sind annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt zu verstehen und insoweit unverbindlich. Für Druckfehler, Preisänderungen und technische Angaben der Hersteller übernehmen wir keine Gewähr. Technische Änderungen, Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
(7) Lieferfristen gelten vorbehaltlich bezüglich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, unvorhergesehener Ereignisse und höherer Gewalt.
(8) Die Rechnungslegung erfolgt, wie im Auftrag vereinbart nach genauem Aufmaß laut Montagebestätigung oder laut Festpreis. Zusatzleistungen werden wie vereinbart berechnet. Unsere Rechnungen sind zahlbar laut Angebot und Rechnungslegung.
(9) Erfolgt der Ausgleich der Rechnung nicht fristgemäß oder spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Zahlungsziels, so kommt der Käufer in Verzug, und veranlasst uns Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen. Außerdem berechtigt es uns, ab dem 31. Tag Mahnkosten und Verzugszinsen zu berechnen.
(10) Zahlungen, die durch Scheck oder Wechsel erfolgten, gelten erst als geleistet, wenn der Gegenwert auf unserem Konto gutgeschrieben ist und wir aus der Wechselhaftung befreit sind.
(11) Wegen bestrittener Gegenforderungen steht dem Auftraggeber keine Zurückbehaltungsrecht zu. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht, den Rechnungsbetrag herabzusetzen. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann er nach Einigung und schriftlicher Bestätigung mit uns die Vergütung kürzen oder einen Ausgleich verlangen.
(11) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gestellten Rechnung unser Eigentum.
(12) Teilleistungen sind zulässig und berechtigen zu gesonderter Rechnungslegung. Mängel an Teillieferungen berechtigen nicht zur Annullierung des gesamten Auftrages.
(13) Probebeschichtungen sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, kostenpflichtig.
(14) Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte, sind wir, sofern keine Sicherheit geleistet werden kann, berechtigt von unserer Leistungsverpflichtung bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
(15) Angebote, Aufträge, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Montage
(1) Die fachgerechte Montage erfolgt nach schriftlicher Auftragserteilung und Auftragsbestätigung mit Terminabsprache.
(2) Montagetermine werden von uns unverbindlich bestätigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Fristen sind ausgeschlossen. Wird der Liefer- bzw. Montagetermin um mehr als 3 Monate überschritten, sind beide Vertragspartner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, für einen gefahrlosen Zugang zu den Glasflächen zu sorgen. Zur Anbringung der Folie muss unseren Monteuren der Zutritt zu den Arbeitsflächen ungehindert gewährt werden. Eventuell entstehende längere Wartezeiten (ab 30 min.) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sind die Glasflächen nicht frei zugänglich, ist seitens des Auftraggebers umgehend ein ungehinderter Arbeitsfreiraum zu veranlassen und bei einer Arbeitshöhe ab 3,50 Meter für die Gestellung eines geeigneten Gerüstes, mit ausreichender Arbeitsfläche, zu sorgen.
(4) Bei stark verschmutzten Glasflächen sollte durch den Auftraggeber vor Montage eine Grundreinigung veranlasst werden. Unsere Monteure reinigen und entfetten das Glas gründlich direkt vor der Montage und bringen die Folie blasen- und faltenfrei auf. Während der Montage ist eine möglichst weitgehende Staubfreiheit in den Räumen erforderlich.
(5) Aus technischen Gründen lässt sich eine Kante von 1-2 mm zwischen Fenstergummi/Silikonfuge und Folie nicht vermeiden. Ist die zu beschichtende Glasfläche in Breite und Höhe größer als 152 cm, müssen auf Stoß verklebte Folien akzeptiert werden.
(6) Nach der Montage wird die durchgeführte Leistung durch ein Abnahmeprotokoll / Montagebestätigung vom Auftraggeber oder einer von ihm bevollmächtigten Person bestätigt.
§ 4 Gewährleistung
(1) Je nach Folientyp bzw. Produkt gewährt der Hersteller auf die zugesicherten Eigenschaften der Folie/Ware zw. 2 und 10 Jahren Garantie. Diese Garantie beginnt mit dem Abnahmedatum der Montagebestätigung bzw. bei reiner Materiallieferung (ohne Montage) ab Rechnungsdatum. Voraussetzung für die Gewährleistung ist eine fachgerechte und ordnungsgemäße Folienmontage.
(2) Der Auftraggeber bzw. Besteller hat die Ware und die durchgeführte Leistung unverzüglich zu untersuchen. Sichtbare Mängel die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar sind, verpflichten uns nur, wenn sie direkt nach Montage bzw. bei Folienversand (Selbstmontage) innerhalb von 7 Tagen nach Empfang und noch vor Selbstmontage schriftlich gerügt werden. Erfolgt dies nicht, gilt die Ware als ordnungsgemäß geliefert bzw. die Leistung als abgenommen.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten für Beanstandungen die ausschließlich auf Montagefehler durch unsere Monteure oder Materialfehler zurückzuführen sind. Mängel, für die wir Gewähr zu leisten haben, verpflichten uns, die mangelhafte Leistung unverzüglich nachzubessern oder nach unserer Wahl neu zu liefern bzw. zu montieren.
(4) Für Be- und Verarbeitungsschäden an der zu bearbeitenden Glasfläche, durch unsere Monteure, haftet die Auftragnehmer/in nur bei Verschulden durch Unachtsamkeit. Andere Schäden an der zu bearbeitenden Glasfläche werden nicht übernommen. Sollte bei der Entfernung einer alten Folienbeschichtung Schäden am Glas entstehen wird keine Haftung durch die Auftragnehmer/in übernommen. Ebenfalls wird keine Haftung übernommen, wenn nach Folienmontage zu einem späteren Zeitpunkt Schäden am Glas auftreten.
(5) Bei Verkratzung der Fensterfolie oder Beschädigungen der Ware durch unsachgemäße Reinigung oder fehlhafte Handhabung und falschen Umgang haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche zur Folge. Bei der Reinigung sollten unbedingt unsere Reinigungshinweise beachtet werden. Bei Schäden durch Nichtbeachtung dieser Hinweise ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
(6) Bei kleinen Farbunterschieden der Folie oder kleinen Staubkörnchen unter der verlegten Folie sowie beim Auftreten von Schäden durch äußere Einflüsse entstehen keine Gewährleistungsansprüche.
(7) Mit Übergabe der Ware an einen Paketdienst geht die Gefahr auf den Besteller über. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Bestellers.
(8) Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere auf Ausgleich von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
§ 5 Datenschutz
(1) Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen weitergegeben. Auch pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung unter Berücksichtigung Ihrer schutzwürdigen Interessen entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einen Bonitätsaustausch gegebenenfalls mit dem KSV 1870 bzw. mit gleichwertigen Firmen.
(2) Hinweis: Der weiteren Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an den Webmaster widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruches werden wir Ihre Daten nicht für Werbezwecke verwenden und die Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
(1) Erfüllungsort für die beiderseitigen Rechte und Pflichten sowie Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Mistelbach. Bei Auftraggebern außerhalb der Bundesrepublik Österreich gilt als ausdrücklich vereinbart, dass im Fall von Streitigkeiten österreichisches Recht gilt und ebenfalls das Bezirksgericht Mistelbach der Gerichtsstand ist. (2) Die Gültigkeit der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird nicht berührt, wenn einzelne dieser Bestimmungen – aus welchen Gründen auch immer – rechtsunwirksam sein sollten. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine dem beiderseitigen wirtschaftlichen Interesse gerecht werdende Regelung bezüglich der rechtsunwirksamen Teile der AGB zu finden. Letzte Änderung: Januar 2017 – Sonnen-Splitterschutzfolien – Inh. David Simota e.U.